Nur wer seine Rechte einfordert, hat auch welche!

Menschenrechte

Zwischen Recht und Unrecht - vom richtigen Bauchgefühl und den Menschenrechten

Zwischen Recht und Unrecht - vom richtigen Bauchgefühl und den Menschenrechten

Mitte 2020 an einem Schweizer Bezirksgericht: Wegen des Nichttragens einer gesundheitsschädlichen Mund-Nasen-Bedeckung wurde ich von einer Richterin zu einer Geldbuße und der Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. Ich spürte, dass das Unrecht war. Umso mehr, als dass niemand durch mein Handeln, das allein dem Aufrechterhalten meiner körperlichen Unversehrtheit diente, zu Schaden gekommen war. 

Als Menschen besitzen wir die Fähigkeit zu spüren, wenn uns oder anderen ein Unrecht widerfährt, ohne dass wir darüber Kenntnis haben müssen, welches Gesetz oder Recht verletzt wurde. Welche Bezugspunkte und Referenzen gibt es eigentlich, an denen wir „messen“ können, was Recht oder Unrecht ist? Welche Rechte haben wir als Menschen?

Die Urteilsbegründung zitierte Paragraphen und Artikel aus Schweizer Gesetzen und  Verordnungen, war aber losgelöst von jeglicher fundierter, evidenzbasierter Logik. Der Kern der Sache wurde nicht wirklich begründet. Ging es eigentlich nur um das Einhalten der Verordnung, oder dass niemandem Schaden zugefügt worden war? Und für mich blieb die Frage: Welche meiner Rechte wurden durch das Verfahren missachtet?

Diese Thematik beschäftigt mich seither sehr intensiv. Vor allem die Frage, ob wir Menschen grundlegende, unveräußerliche Rechte haben, die uns zustehen. Durch meine Recherchen und den Austausch mit vielen Gleichgesinnten habe ich Antworten gefunden.

Im Folgenden findest Du eine Kurzfassung des Resultats, das ich noch ausführlicher in meinem Buch „Nur wer seine Rechte einfordert, hat auch welche!“ niedergeschrieben habe.

Der Schöpfer erschuf die Menschen und gab ihnen eine Ordnung, den Kosmos (von griech. kósmos (κόσμος) "Ordnung, Weltordnung"). Im Kosmos folgt alles göttlichen Gesetzen, aus denen sich unsere angeborenen, unveräußerlichen Rechte herleiten lassen. Dazu gehört das ungeschriebene Gesetz Ehre das Leben bzw. im Umkehrschluss Füge niemandem Schaden zu, sowie das daraus abgeleitete Recht, dass uns niemand Schaden zufügt. Mit der göttlichen Ordnung sind auch die Kosmischen Gesetze gemeint. Es handelt sich dabei um eine Reihe von universellen, naturgegebenen, objektiven, nicht vom Menschen geschaffenen, ewigen und unveränderbaren Prinzipien der Funktionsweise des Universums. Sie regeln u.a. nach dem Gesetz von Ursache und Wirkung die Folgen des Verhaltens von denkenden Wesen. So sollte auch der Mensch mit seinem Verstand in der Lage sein, den Unterschied zwischen schädlichem und nicht schädlichem Verhalten zu erkennen. Als Rechtsquelle bilden sich die Kosmischen Gesetze im Naturrecht ab. Im Bezug auf das Handeln der Menschen lässt sich das Naturrecht auch wie folgt formulieren: „Ich habe das angeborene Recht, dass meine menschliche Integrität und Unversehrtheit gewahrt wird.“

Die grundlegenden, unveräußerlichen Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verbrieft und noch heute gültig sind, bauen auf dem Naturrecht auf, woraus dann das allgemeine Völkerrecht entstanden ist.

Die Menschenrechte und das allgemeine Völkerrecht sind die universell gültigen, umfassenden Menschenrechtsabkommen der internationalen Staatengemeinschaft, die Vorrang vor nationalem Recht besitzen. Innerstaatliche Gesetze und Verordnungen dürfen diesen völkerrechtlichen Normen, gemäß dem Rechtsgrundsatz „Verträge sind einzuhalten“, nicht widersprechen und die staatlichen Institution, Ämter und Behörden ihnen nicht zuwiderhandeln. Ist dies trotzdem der Fall, dann haben wir das Recht unsere Rechte als Menschen einfordern. Denn nur wenn wir uns dafür einsetzen, dann haben wir auch welche!

Mit meinem heutigen Wissen würde ich im eingangs dargestellten Fall auf der Basis der Menschenrechte und des allgemeinen Völkerrechts meine Rechte wie folgt einfordern:
  • Mein Recht auf körperliche Unversehrtheit (explizit u.a. beschrieben in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 3).
  • Mein Recht auf den Schutz vor willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in mein Privatleben (Internationaler Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte Art. 17) → Mein Körper und meine Gesundheit sind definitiv Teil meines Privatlebens.
  • Mein Recht auf ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht (Internationaler Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte Art. 14 Abs. 1) → bisher konnte mir noch kein Gericht nachweisen, dass es diesen Anforderungen erfüllt.
In meinem Buch „Nur wer seine Rechte einfordert, hat auch welche!“ beschreibe ich, wie Du durch die sogenannte „völkerrechtlich geschützte Person“ Deine Rechte als Mensch einfordern kannst.
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Kurt

Rebekka

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